Rental terms
Last updated: 28.08.2026
Unless expressly stated otherwise, the vehicle rental contract is concluded between the customer and the rental company named for that listing.
1. Vertragsgegenstand Vermietet wird das im Mietvertrag bezeichnete Fahrzeug für den dort genannten Zeitraum. Maßgeblich sind die Angaben im Mietvertrag sowie diese Bedingungen. 2. Berechtigte Fahrer Das Fahrzeug darf ausschließlich von den im Mietvertrag namentlich genannten Personen geführt werden. Diese müssen im Besitz einer gültigen, in Deutschland anerkannten Fahrerlaubnis sein und diese bei Übergabe im Original vorlegen. Die Überlassung an Dritte ist untersagt. 3. Mindestalter und Fahrpraxis Fahrerinnen und Fahrer unter 25 Jahren oder mit einer Fahrerlaubnis von weniger als 2 Jahren zahlen den im Mietvertrag ausgewiesenen Aufschlag. Für einzelne Fahrzeugklassen kann ein höheres Mindestalter gelten. 4. Mietzeit und Rückgabe Die Mietzeit beginnt und endet zu den im Mietvertrag genannten Zeitpunkten. Bei verspäteter Rückgabe wird jeder angefangene Tag als voller Miettag berechnet. Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. 5. Zustand des Fahrzeugs Das Fahrzeug wird in verkehrssicherem und gereinigtem Zustand übergeben. Zustand, Kilometerstand und Tankfüllung werden im Übergabeprotokoll festgehalten und von beiden Seiten bestätigt. Beanstandungen sind vor Fahrtantritt anzuzeigen. 6. Kraftstoff Das Fahrzeug ist mit dem bei Übergabe vorhandenen Tankfüllstand zurückzugeben. Andernfalls wird der fehlende Kraftstoff zum ortsüblichen Preis zuzüglich einer Servicepauschale von 20 EUR berechnet. 7. Reinigung Das Fahrzeug ist in vergleichbarem Reinigungszustand zurückzugeben. Für eine über die übliche Nutzung hinausgehende Verschmutzung wird eine Pauschale von 25 EUR berechnet; darüber hinausgehende Kosten werden nach Aufwand abgerechnet. 8. Kilometer Sofern im Mietvertrag Freikilometer ausgewiesen sind, werden darüber hinausgehende Kilometer mit 0.25 EUR je Kilometer berechnet. 9. Nutzung Untersagt sind insbesondere: - die Nutzung zu Motorsportveranstaltungen oder Fahrtrainings, - die Weitervermietung sowie die entgeltliche Personenbeförderung, - das Ziehen oder Schleppen anderer Fahrzeuge ohne schriftliche Zustimmung, - die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder gefährlicher Stoffe, - die Nutzung unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten, - Fahrten außerhalb der im Mietvertrag vereinbarten Länder. 10. Versicherung und Selbstbeteiligung Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert. Der Umfang einer zusätzlich gebuchten Kasko-Deckung und die Höhe der Selbstbeteiligung ergeben sich aus dem Mietvertrag. Der Versicherungsschutz entfällt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung sowie bei Verstößen gegen Ziffer 9. 11. Verhalten bei Unfall, Schaden oder Diebstahl Bei jedem Unfall, Schaden, Diebstahl oder Brand ist unverzüglich die Polizei sowie der Vermieter zu verständigen. Ein Unfallbericht ist aufzunehmen; der Unfallort darf nicht vor Eintreffen der Polizei verlassen werden, soweit dies zumutbar ist. Schuldanerkenntnisse dürfen nicht abgegeben werden. 12. Kaution Eine Kaution wird in der im Mietvertrag genannten Höhe erhoben. Sie wird nach beanstandungsfreier Rückgabe freigegeben; Ansprüche des Vermieters können verrechnet werden. 13. Zahlung Der Mietpreis ist mit Buchungsbestätigung fällig. Zusatzkosten nach Ziffer 4 bis 8 sowie festgestellte Schäden werden nach Rückgabe abgerechnet. 14. Stornierung Bei Stornierung bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Abholzeitpunkt werden 50 % des gezahlten Betrages erstattet. Danach beträgt die Erstattung 0 %. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim Vermieter. 15. Verkehrsverstöße Für Verstöße gegen Verkehrsvorschriften während der Mietzeit haftet der Mieter. Der Vermieter ist berechtigt, Behörden die erforderlichen Daten mitzuteilen und für den Bearbeitungsaufwand ein angemessenes Entgelt zu berechnen. 16. Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Vermieters. 17. Schlussbestimmungen Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Stadtflitzer Wuppertal GmbH · Bahnstraße 12, 42103 Wuppertal